1. Kontaktanfrage starten
2. Energieberatung durchführen mit unserem Team
3. Auswahl der Fördermöglichkeit und Mittelbeschaffung
4. Umsetzung Ihres Projektes und unsere Hilfe bei der Bescheinigung, dass alles gem. den gesetzlichen Standards durchgeführt wurde.
Fördermittelberatung für Sanierungen, Neubau und Energieeffizienz
Die meisten Bauherren und Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden wissen nicht,
dass für die Sanierung ihres Hauses, aber auch beim Kauf und Neubau eines Hauses,
ihnen Fördermitteln des Bundes zustehen!
Leider verlieren viele Eigentümer aufgrund des komplexen Förderjungles den Überblick nach Fördermitteln
zu recherchieren und verzichten dabei auf ihre Ansprüche.
Wir beraten Sie über die Fördermittelprogramme der BAFA, KfW und Landesförderprogrammen
und helfen Ihnen die Unterlagen für Antragsstellung bei den zuständigen Behörden zu erstellen.
Vor allem wird bei bestimmten Förderprogrammen von Anfang an vorausgesetzt,
dass für die Antragsstellung ein Energie-Effizienz-Experte beauftragt werden muss.
Als zertifizierte, anerkannte Energie-Effizienz-Experten und Sachverständiger
für Energieeffizienz betreuen wir Sie von Analyse des Gebäude auf Baiss des Istzustands,
mit der Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans bis zur Antragsstellung
und Durchführung der Maßnahmen, so dass Sie stets unsere beratende Leistung
an Ihrer Seite haben und die Ihnen gewährten Zuschüsse ausgezahlt werden.
Vorort-Beratung mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP)!
Erhalten Sie mit unserer zertifizierten Vor-Ort Beratung eine professionelle Analyse
Ihrer Gebäudehülle und der technischen Anlagen.
Mit unseren umfangreich erstellten individuellen Sanierungsfahrplans
erhalten Sie zusätzlich zu jeden Ihrer Sanierungseinzelmaßnahmen
an der Gebäudehülle und Anlagentechnik außer Heizung 5% mehr Zuschüsse.
Selbstverständlich erhalten Sie von uns auch Empfehlungen für Energieeinsparungen.
Die Energieberatung und der individuelle Sanierungsfahrplan wird vom BAFA gefördert,
Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäuser übernehmen nur einen Eigenanteil
von ca 20 Prozent des Beraterhonorars.
Voraussetzung für den Anspruch der geförderten Energieberatung ist,
dass das Baujahr oder die Baugenehmigung des Objekts mindestens zehn Jahre zurückliegt.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf! Und
erhalten ein erstes kostenloses Beratungsgespräch zum Thema
"Energieberatung für Wohngebäude und individueller Sanierungsfahrplan".